Die Regelung nach § 61b Abs. 2 EEG für Eigenversorgung aus hocheffizienter KWK, die keine Bestandsanlagen sind, wurde durch die EU-Kommission ab dem 1. Januar 2018 ausgesetzt. Damit galt für die Eigenversorgung aus Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, nicht mehr die reduzierte EEG-Umlage von 40 %, sondern die volle EEG-Umlage.
Zur Erinnerung: Für diese Anlagen…