Die Regelung nach § 61 b Abs. 2 EEG für Eigenversorgung aus hocheffizienten KWK-Anlagen, die keine Bestandsanlagen sind, wird ab dem 1. Januar 2018 ausgesetzt – zumindest so lange, bis die Europäische Kommission eine Neuregelung genehmigt hat. Ob eine Neuregelung dann rückwirkend zum 1. Januar 2018 gilt, ist unklar.
Dies bedeutet, dass für die Eigenversorgung aus diesen KWK-Anlagen, die in der Regel ab dem…