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SBTi veröffentlicht Leitfaden zur Klimaneutralität für Unternehmen

IN DER KATEGORIE: Energie-Effizienz, Energiemanagement, Erdgas, Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Strom, Wärmeerzeugung,

Die Science Based Targets initiative (SBTi) hat kurz vor Beginn der COP 26 in Glasgow die Version 1.0 ihres Leitfadens zur Erreichung von Klimaneutralität für Unternehmen veröffentlicht und damit den „Net-Zero Standard“ neu definiert.

Die von Umweltverbänden gegründete SBTi bezeichnet sich als globale Organisation, die es Unternehmen ermöglicht, sich ehrgeizige Klimaziele im Einklang mit den neuesten Erkenntnissen der Klimawissenschaft zu setzen. Sie unterstützt und überprüft Unternehmen dabei, ihre Emissionen im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel vor 2030 zu halbieren und vor 2050 Netto-Null-Emissionen (Klimaneutralität) zu erreichen. Über 2.000 Unternehmen - darunter Allianz, Bayer, Bosch, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, DHL, Mercedes-Benz, SAP und VW - haben sich der SBTi angeschlossen. Insofern sollte es nicht überraschen, wenn sich SBTi zumindest in Nordamerika und Europa durchsetzt und sich fast alle Unternehmen damit befassen müssen, denn die Scope-3-Anforderungen werden sich durch alle vor- und nachgelagerten Produkt- bzw. Lieferketten ziehen.

Der Net-Zero-Standard hat vier Elemente:

  1. Implementierung eines Kurzfristziels in fünf bis zehn Jahren mit Meilensteinen
  2. Bekanntgabe des Langfristziels „Klimaneutralität“ (spätestens 2050)
  3. Bis dahin Reduzierung der Emissionen auf null oder ein nicht vermeidbares Restniveau
  4. Neutralisierung des Restniveaus (< 10 %) spätestens im Zieljahr

Im Leitfaden gibt es einige Hinweise, die auch für die Definition des Begriffs „klimaneutral“ sehr interessant sind:

  1. Ein Unternehmen kann nicht von sich behaupten, Netto-Null erreicht zu haben (bzw. klimaneutral zu sein), bis das wissenschaftlich fundierte Langfristziel erreicht ist.
  2. Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen, um der Gesellschaft bei der Vermeidung oder Reduzierung von Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette zu unterstützen, sind kein Ersatz für die schnelle und tiefgreifende Reduzierung der Emissionen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette. Diese Maßnahmen, von SBTi in früheren Veröffentlichungen als „compensation“ bezeichnet, werden weiterhin empfohlen, um zum Erreichen des gesellschaftlichen Netto-Null-Ziels beizutragen. SBTi eliminiert den Begriff „compensation“ aus ihrer Dokumentation. Bei den Anforderungen an die Emissionsbilanzierung steht dann auch recht deutlich: Die Verwendung von Kohlenstoffgutschriften (carbon credits) darf nicht als Emissionsreduzierung für die Erreichung der kurzfristigen oder langfristigen Ziele der Unternehmen angerechnet werden und ist nur eine Option zur Neutralisierung von Restemissionen nach Erreichung des Langfristziels.

Im Glossar werden in diesem Zusammenhang zwei Begriffe konkreter definiert: „removals“ sind Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen, um CO2 aus der Atmosphäre zu entfernen und dauerhaft speichern zu können; „neutralisation“ bezeichnet den Ausgleich unvermeidbarer Emissionen innerhalb der Wertschöpfungskette.

„removal“ bezieht sich nach unserem Verständnis also auf die Verfahren (z. B. Direct-Air-Capture) und die damit verbundenen Prozesse, die das Ziel der CO2-Entfernung verfolgen. Verwendet man das damit entnommene CO2 als Gutschrift für die Klimabilanzierung der nicht vermeidbaren THG-Emissionen des Unternehmens, so bezeichnet man dies als „neutralisation“.

Die Inhalte des Leitfadens lassen eine spannende Diskussion zum deutschen Begriffspendant „klimaneutral“ erwarten. Auf dem Weg zu deutlicheren Definitionen ist zumindest ein erster Schritt gemacht. Fazit: Fast alles, was sich bereits heute „klimaneutral“ bezeichnet, basiert nach SBTi auf Klimabilanztrickserei.

 


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