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EEG-Umlage 2022 bei 3,723 ct/kWh - 2023 bei null?

IN DER KATEGORIE: EEG, Erneuerbare Energien, Strom,

Die Bekanntgabe der EEG-Umlage ist eigentlich keine Meldung mehr wert, da sie von anderen Medien vielfach kommuniziert wird. Jedoch lohnt die Bewertung der Hintergründe und der zukünftigen Auswirkungen der deutlichen Senkung, schließlich waren noch bis vor kurzem „gedeckelte“ 6,0 ct/kWh für 2022 prognostiziert.

„Geschuldet“ ist die deutliche Absenkung den extrem hohen Spotmarktpreisen, die wir in den letzten Wochen gesehen haben und die dazu führen, dass das EEG-Konto bereits am 30. September 2021 mit 4,5 Mrd. € im Plus gelegen hat. Jedoch hätte dies rechnerisch zu einer EEG-Umlage von 4,657 ct/kWh geführt – erst durch den Zuschuss aus den Einnahmen der seit Jahresbeginn eingeführten CO2-Bepreisung von 3,25 Mrd. € war die Reduzierung auf 3,723 ct/kWh möglich, also knapp 2,3 ct/kWh weniger als der ursprüngliche „Deckel“ und 43 % weniger als in diesem Jahr (6,5 ct/kWh). Somit ist bereits ein deutlicher Schritt in Richtung der von allen Parteien geforderten Abschaffung der EEG-Umlage vollzogen. Vermutlich wird sie ab 2023 der Vergangenheit angehören. Das Risiko eines beihilferechtlichen Vetos der EU bzw. eines wieder defizitären EEG-Kontos bei sinkenden Strompreisen seien bei dieser Annahme ausgeblendet.

Was wird sich verändern? Strom wird kurzfristig deutlich günstiger – aber nur für diejenigen, die nicht von der EEG-Umlagebefreiung bzw. -entlastung profitieren, z. B. viele mittelgroße Industriebetriebe, Rechenzentren und große öffentliche Einrichtungen wie die Bundeswehr, Großkliniken und Universitäten. Sie sparen nächstes Jahr gegenüber 2021 knapp 3 ct/kWh und in 2023 voraussichtlich 6,5 ct/kWh (bei 50 GWh/a also ca. 1,5 bzw. 3,25 Mio. € - zzgl. MwSt.); wenn sie sich dazu frühzeitig und langfristig an den Terminmärkten eingedeckt haben, schlägt die Einsparung voll durch.

Verlierer sind alle diejenigen, die z. B. über die Besondere Ausgleichsregelung bereits größtenteils von der EEG-Umlage entlastet waren und die sich, z. B. aufgrund der Corona-Unsicherheiten, nicht vollständig eingedeckt haben. Im Wesentlichen also viele größere Industriebetriebe. Die gestiegenen Börsenpreise treffen diese besonders, weil sie dort auf den Gesamtstrompreis voll durchschlagen. Bei aktuell ca. 13 ct/kWh für „base“ cal 22 werden bei den 50 GWh, die hier exemplarisch den noch nicht beschafften Anteil darstellen, im Vergleich zum Preis zu Beginn dieses Jahres, ca. 80 €/MWh bzw. 4 Mio. € Mehrkosten fällig. Bleibt nur zu hoffen, dass diesen Unternehmen auf der Erdgasseite nicht das gleiche Schicksal droht.

Hintergrund: Die ungewöhnliche Strompreisanstieg ist in erster Linie den gleichfalls exorbitant gestiegenen Erdgas- (95 €/MWh) und Steinkohlepreisen (> 200 €/t) geschuldet. Da die Erneuerbaren die Nachfrage nicht decken können, sind Erdgas und Steinkohle bei den Strompreisen preissetzend. Dies gilt nicht nur für den Spotmarkt, sondern auch für die Terminmarktlieferungen bis 2023. Erst ab 2024 beruhigt sich der Terminmarkt wieder, dort ist der CO2-Preis wieder maßgeblich. Unsere Prognose: Wenn nicht bald deutlich mehr Gas auf den Markt kommt, wird es eng für viele Unternehmen. Brüssel und Berlin, bitte aufwachen!


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