Die EU-Taxonomie (Klassifikationsschema) ist Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“ (Sustainable Finance-Taxonomie) der EU. Sie soll helfen, Kapitalströme in nachhaltige Projekte umzuleiten. Im ersten Schritt legt die Taxonomie den Fokus auf Klimaziele. Laut der Taxonomie-Verordnung gilt eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von sechs Umweltzielen leistet, ohne den anderen zuwiderzulaufen. Die Umweltziele der Taxonomie sind: (1) Klimaschutz, (2) Klimawandelanpassung, (3) nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, (4) Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung von Verschmutzung und (6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Die Taxonomie betrifft 70 Wirtschaftsaktivitäten (z. B. Herstellung von Zement oder Aluminium) in acht konkreten Sektoren (z. B. Energieversorgung oder Verkehr), die zusammen für rund 93 % der europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Aktuell wird in den EU-Gremien kontrovers darüber diskutiert, ob Erdgas- und Kernkraftwerke in die Taxonomie aufgenommen werden und damit zukünftig ein grünes EU-Label erhalten könnten.
Blog
EU-Taxonomie - neuer Begriff mit Evergreenpotential
IN DER KATEGORIE:
Energie-Effizienz,
Energiemanagement,
Erneuerbare Energien,
- Kein Spitzenausgleich mehr ab 2023?
- Neuer Leitfaden Sonder(netz-)entgelt Erdgas ab sofort gültig