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Fernwärme: Wettbewerb in Sicht?

IN DER KATEGORIE: Fernwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmeerzeugung,

Eines der letzten „Refugien“ der alten Energiewelt kommt ins Wanken. Der Berliner Senat will als erstes den Netzzugang für Dritte bei der Fernwärme ermöglichen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) liefert die Begleitmusik.

Fernwärmeversorger in Berlin (hier Vattenfall) sollen durch den Gesetzesentwurf verpflichtet werden, Fahrpläne zu einer CO2-freien Fernwärmeversorgung bis 2050 aufzustellen. Das Besondere ist, dass Erzeuger klimaschonender Wärme einen gesetzlichen Anspruch geltend machen können, ihre Wärme in die Netze einspeisen zu dürfen. Diesen Anspruch gibt es bisher nicht in Deutschland. Über die Einhaltung soll eine neue Landesregulierungsbehörde für Fernwärme wachen.

Zeitgleich zielt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die aktuellen Fernwärmestrukturen. Sie bemängelt, dass im Wege des Kohleausstiegs nicht genügend Anreize bestünden, die Fernwärme zukünftig regenerativer zu erzeugen (aktuell ca. 14 %) und die meisten Betreiber von Kohlekraftwerken auf Erdgas umsteigen wollen. Sie mahnt auch eine Korrektur des Primärenergiefaktors an, der vielen als zu niedrig gilt. Darüber hinaus fordert die DUH eine Entflechtung der Wärmenetze wie sie bei Strom- und Erdgasnetzen schon lange üblich ist.

Unsere Meinung: Endlich kommt Bewegung in eines der letzten Quasimonopole. Verhandlungen mit Fernwärmeversorgern gestalten sich zäh, wenn es um eine ausgewogene Preis- und Vertragsgestaltung geht. Wenn das Berliner Modell umgesetzt und in den kommenden Jahren bundesweit ausgerollt würde, dann wäre dies eine sehr gute Entwicklung nicht nur für die Fernwärmeverbraucher, sondern auch für den Erzeugungswettbewerb (z. B. durch Nutzung von Abwärme). Eine weitere Forderung der DUH, die KWK zukünftig nicht mehr als „hocheffizient“ einstufen zu dürfen, schießt aus unserer Sicht über das Ziel hinaus.


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