Bislang mussten nur wenige EE- oder KWK-Anlagenbetreiber Eingriffe durch den Netzbetreiber in den Anlagenbetrieb fürchten. Die ab Herbst 2021 gültigen, neuen Regeln zum Redispatch 2.0 ermöglichen Eingriffe in Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 100 kW (zuvor 10 MW).
Ab dem 1. Oktober 2021 wird das Einspeisemanagement, das bisher die Reduzierung von EE- und KWK-Strom eigenständig regelt, in das neue System des Redispatch 2.0 integriert. Grün- und KWK-Strom haben zwar weiterhin gesetzliche Vorfahrt, wenn es im Netz eng wird und die Netzbetreiber das Problem durch die Reduzierung von konventioneller Erzeugung Strom beheben können. Die Bundesnetzagentur hat den Einspeisevorrang jetzt konkret definiert. Sie hat Mindestfaktoren vorgegeben, die bestimmen, ab welchem Zeitpunkt Netzbetreiber EE- und KWK-Anlagen bei Netzengpässen abregeln dürfen. Sie dürfen EE-Anlagen abregeln, wenn diese eine zehnmal bessere Wirkung entfaltet als die Abregelung konventioneller Erzeugung. Für KWK-Anlagen hat die Bundesnetzagentur einen Mindestfaktor von 5 festgelegt. Nötig wurde die Festlegung, da der Redispatch 2.0 das Engpassmanagement auf die Ebenen des Verteilnetzes ausweitet und kleinere Erzeugungsanlagen einschließen soll. Ziel ist eine netzübergreifend optimierte Auswahlentscheidung nach der Wirksamkeit der Anlagen zur Engpassentlastung und den Kosten, die dabei zulasten der Stromkunden anfallen. Kleiner Trost: Im Fall der Abregelung erhalten die Anlagenbetreiber einen finanziellen Ausgleich.