Die Bundesregierung hat die EEG-Umlage für das Jahr 2021 auf 6,5 ct/kWh festgelegt. Um diese Deckelung zu ermöglichen, hatte sie im Sommer einen Bundeszuschuss beschlossen. Der Bundeszuschuss (ca. 10,8 Mrd. €) speist sich aus den Einnahmen aus der neuen CO2-Bepreisung gemäß BEHG sowie dem Konjunkturpaket. Ohne diesen Zuschuss läge die EEG-Umlage 2021 bei 9,651 ct/kWh und damit ca. 50 % über der des Jahres 2020 (6,756 ct/kWh). Hauptgründe für diese Steigerung sind der Rückgang der Spotmarktpreise und der geringere Stromletztverbrauch. So liegt der vorläufige Nettostrombedarf in Deutschland für 2020 um ca. 8 % unter dem für 2020 prognostizierten Wert.
Die Kernumlage beträgt etwa 7,7 ct/kWh. Davon entfallen etwa 2,8 ct/kWh auf PV, 1,8 ct/kWh auf Biomasse, rund 1,7 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,3 ct/kWh auf Windenergie auf See. Für in 2021 erwartete 228 TWh Strom aus EEG-Anlagen ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag (vor Bundeszuschuss) von 33,1 Mrd. €. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die im Vergleich zur Prognose um 22,3 % gesunken sind, sowie unter Berücksichtigung weiterer Kosten- und Erlöspositionen ergibt sich eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 26,4 Mrd. €. In die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der Stand des EEG-Kontos zum 30. September (- 4,1 Mrd. €) sowie die sogenannte Liquiditätsreserve (2,6 Mrd. €) ein.
Gleichzeitig wurde die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2021 veröffentlicht. Sie umfasst die Kosten für den Ausbau des Offshore-Netzes in Nord- und Ostsee sowie Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber, die durch Störungen oder Verzögerungen anfallen. Die Offshore-Netzumlage 2021 sinkt im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 0,395 ct/kWh (2020: 0,416 ct/kWh).