Im November 2019 wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Konsultation eingeleitet, bei der es um die Erarbeitung neuer Meldeverfahren für die Eigenverbrauchsmeldung nach dem EEG an die BNetzA gehen soll. Nach Ansicht der BNetzA besteht Konsens darüber, dass neben den Daten zu umlagepflichtigen Anlagen zukünftig auch Daten zu umlagebefreiten Anlagen von den Verteilnetzbetreibern (VNB) an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und von dort weiter an die BNetzA übermittelt werden sollen.
Bisher werden ausschließlich die Meldungen zu umlagepflichtigen Eigenverbrauchsanlagen im Rahmen der Endabrechnung des jeweiligen VNB testiert. Daher hatte die BNetzA zu Beginn der Konsultation zur Diskussion gestellt, ob eine Testierung der umlagebefreiten Anlagen eingeführt werden solle. Dieser Überlegung liegt zugrunde, dass die bisherigen Gespräche und auch die Erfahrungen der BNetzA im Rahmen der EEG-Aufsicht darauf hindeuten, dass insbesondere bei den umlagebefreiten Eigenverbrauchern sowohl die Datenqualität als auch die Prüfqualität weniger ausgeprägt sind als bei den umlagepflichtigen Eigenverbrauchern. Die Testierung könnte einen Ansporn entfalten, dabei mehr Sorgfalt und Detailtiefe an den Tag zu legen. Da die VNB zu jeder Anlage aktiv eine Aussage treffen müssten, könnten die Vollständigkeit und Qualität der Meldungen erhöht und damit auch die Zahlungen an das EEG-Konto durch Eigenverbrauchsanlagen nachhaltig verbessert werden.
Fazit: Die Prüfroutinen für den umlagebefreiten Eigenverbrauch können zukünftig deutlich strenger werden als bisher. Dies kann dazu führen, dass eine Testierungspflicht der VNB an die Anlagenbetreiber weitergegeben wird. Jeder Anlagenbetreiber, der bislang keine testierte Meldung gemacht hat, sollte seine individuelle Situation diesbezüglich überprüfen. Falsche oder unterlassene Meldungen können dazu führen, dass das Umlageprivileg nachträglich entzogen wird und rückwirkend die volle EEG-Umlage zuzüglich Zinsen für die eigenverbrauchten Mengen fällig wird.