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Energiewirtschaftliche Corona-News

IN DER KATEGORIE: EEG, Energie-Effizienz, Energiemanagement, Erdgas, Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Strom, Netzentgelte,

Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie über die aus Letztverbrauchersicht wichtigsten Entwicklungen seit Ausbruch der Krise.

Energiepreise
Die Spot- und Terminmarktpreise sind deutlich gesunken. Strom notiert am Spot bei 25 €/MWh, bei den Frontjahren liegen die Preise zwischen 35 €/MWh (2021) und 44 €/MWh (2026). Erdgas notiert am Spot bei unter 8 €/MWh, bei den Frontjahren liegen die Preise zwischen 13 €/MWh (2021) und 16 €/MWh (2024).

Energielieferung
Viele Verbraucher werden in diesem und eventuell auch in den Folgejahren ihr vertraglich geregeltes Toleranzband nicht einhalten können. Zudem bestehen unverzügliche Informationspflichten im Fall von wesentlichen Verbrauchsänderungen gegenüber den Lieferanten. Bitte prüfen Sie Ihre Situation und informieren Sie ggf. Ihre Lieferanten.

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Die für 2021 beschlossene Einführung des nationalen CO2-Handels für Verkehr und Wärme wird in der aktuellen Lage von vielen Wirtschaftsverbänden kritisch gesehen. Die zusätzliche Kostenbelastung soll in der aktuellen Situation um ein Jahr verschoben werden. Zudem liegen noch keine konkreten Durchführungsverordnungen und Antragsformulare für zum Beispiel Entlastungstatbestände vor. Die Erhöhung der vom Kabinett beschlossenen Einstiegspreise (von 10 €/t auf 25 €/t in 2021 bis auf 55 €/t statt 35 €/t in 2025) ist noch nicht gesetzlich beschlossen, es liegt auch noch kein Termin für die Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat vor. Das Dilemma ist, dass die Mehreinnahmen vollständig zur Absenkung der EEG-Umlage eingesetzt werden sollen.

EEG-Umlage
Die EEG-Umlage dürfte ohne die Zuflüsse aus den BEHG-Einnahmen ab nächstem Jahr steigen. Das liegt zum einen am deutlich sinkenden Stromverbrauch – aufgrund des EE-Einspeisevorrangs besonders aus fossilen Energieträgern - und zum anderen am niedrigen Strompreisniveau, so dass die Differenz zu den festen Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien steigt. Am 1. April wurde das EEG 20 Jahre alt. Die damalige Prognose, dass die Förderung Erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund 1 Euro im Monat kostet (so viel wie eine Kugel Eis), hat sich nicht bewahrheitet. Heute sind es ca. 30 €/Monat.

Meldefristen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und die Deutsche Emissionshandelsstelle haben Kulanz bei Meldefristen angekündigt. Wirtschaftsverbände fordern aber eine bundeseinheitliche und grundsätzlich geltende Regelung mit dem Tenor, wer seinen Meldeverpflichtungen bis Ende des Jahres nachkommt, soll keinen Nachteil haben. Die Nachrichtenlage ändert sich hier täglich, so dass eine individuelle Prüfung für jede einzelne Meldefrist erforderlich ist. Jedoch ist Vorsicht geboten: Bislang muss bei Inanspruchnahme verlängerter Meldefristen individuell nachgewiesen werden, dass die Verzögerung eindeutig durch die Corona-Krise verursacht ist. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine verlängerte Meldefrist besteht (bisher) nicht!

Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur verzichtet im laufenden Jahr auf die obligatorische Abfrage zum Monitoring des Lastmanagements bei Letztverbrauchern. An der Abfrage müssen eigentlich sämtliche Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 50 Mio. kWh teilnehmen. Die nächste Abfrage zum Monitoring des Lastmanagements soll 2021 stattfinden. Dann will die Behörde Daten zu den Jahren 2019 bis 2021 erheben.
Auch die Einführung des neuen Bilanzkreisvertrages Strom und die des verschlüsselten Fahrplanaustauschs wird um drei Monate verschoben. Der neue Bilanzkreisvertrag und die zugehörige Prozessbeschreibung "Fahrplananmeldung in Deutschland" sind damit erst zum 1. August 2020 verpflichtend einzuführen.


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