Ende letzten Jahres wurden die Richtlinien zur „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ veröffentlicht. Für die Förderung sind zwei alternative Verfahren vorgesehen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Investitionszuschüsse, die KfW-Bankengruppe (KfW) fördert im Rahmen des Programms Erneuerbare Energien „Premium“ durch Zinsverbilligungen und über Tilgungszuschüsse.
Die Richtlinie soll dazu beitragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in vorwiegend bestehenden Gebäuden zu erhöhen. Nicht gefördert werden die meisten Typen von Energieerzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten können. Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Länder sowie deren Einrichtungen. Die Höhe der Förderung ist begrenzt auf max. 50.000 € (brutto) pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und max. 3,5 Mio. € (brutto) bei Nichtwohngebäuden. Für die gängigsten Technologien sehen die Zuschüsse zu den Investitionskosten wie folgt aus:
Bis zu 20 % bei der Errichtung effizienter Gas-Brennwertheizungen, wenn diese bereits weitestgehend auf eine künftige Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind („Renewable Ready“). Diese Förderung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Einbindung erneuerbarer Energien inkl. Pufferspeicher innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme erfolgt. Bei direkter Einbindung erneuerbarer Energien (Hybridanlage mit Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe) erhöht sich die Förderung auf bis zu 30 %. Solarkollektoranlagen erhalten ebenfalls bis zu 30 %.
Wärmepumpen, Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. hackschnitzeln und Scheitholz sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel erhalten bis zu 35 %.
Neben den Anlagenkosten (Wärmeerzeuger, Planung, Montage, Speicher) werden auch die Umfeldmaßnahmen (Heizraum, Brennstoffaufbewahrung, Abgassysteme, Wärmeverteilung, Demontage) gefördert.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Internetseite des BAFA. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung von Maßnahmen und bei der Beantragung von Fördermitteln.